Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin
TischlAusbV 2006§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin
TischlAusbV 2006Die Ausbildung dauert drei Jahre.